Limited gründen: schnell und unbürokratisch

Inzwischen hat es sich in der Geschäftswelt herumgesprochen, dass die deutsche GmbH durch die englische Limited – kurz LTD – eine echte Konkurrenz bekommen hat. Dabei können deutsche Unternehmer von dem komplikationslosen englischen Gesellschaftsrecht Gebrauch machen und selbst eine Limited mit einer Betriebsstätte in England oder in Deutschland gründen.

Im Vergleich zum europäischen Ausland kann das deutsche Gesellschaftsrecht bestenfalls als schwerfällig bezeichnet werden. Um eine GmbH zu gründen, ist beispielsweise ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Bei der britischen Limited wird nur ein Startkapital von einem englischen Pfund vorausgesetzt. Teuere Notarkosten entfallen bei der Limited-Gründung und die Gründung selbst geht oft innerhalb weniger Tage, aber maximal innerhalb von zwei Wochen vonstatten. Das sind Vorteile, die natürlich nicht von der Hand zu weisen sind und die die Limited als Gesellschaftsform auch für deutsche Unternehmer so attraktiv machen.

Jedoch: Auch wenn man eine Limited gründen möchte, geht es nicht ohne die Einhaltung bestimmter Formalien ab. So muss neben einem Geschäftsführer auch immer ein Schriftführer für die Gesellschaft bestellt werden. Außerdem sind alljährlich bestimmte Geschäftspapiere einzureichen, wie beispielsweise die Bilanz oder der Bericht des Direktors. Steuern sparen mit der Limited ist vorwiegend dann möglich, wenn sich die Betriebsstätte in Großbritannien befindet, ansonsten greift das deutsche Steuerrecht.

Alles in Allem ist die britische Limited eine Alternative zur deutschen GmbH durch geringe Gründungskosten und die sehr schnell mögliche Gesellschaftsgründung. Dass kein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro wie bei der GmbH eingebracht werden muss, sehen viele Unternehmer ebenfalls als Vorzug der Limited an. Die persönliche Haftung der Unternehmer ist wie bei der GmbH beschränkt.